| Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
der Firma Comprint |
| 1. |
Geltungsbereich |
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Dem Geschäftsverkehr zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer
liegen ausschließlich die nachstehenden Bedingungen zu Grunde,
soweit nicht im Einzelfall schriftlich besondere Vereinbarungen
getroffen werden. Bei Änderung einzelner Klauseln dieser Bedingungen
gelten die Übrigen unverändert. Bedingungen des Auftraggebers
erlangen auch bei Verweis auf ihre ausschließliche Geltung
nur dann Gültigkeit, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich
bestätigt werden. |
| 2. |
Angebote |
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Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter
dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zu Grunde ge-legten Auftragsdaten
unverändert bleiben. Die Preise des Auftragnehmers enthalten
keine Mehrwertsteuer. Kosten für nachträg-liche Änderungen
auf Veranlassung des Auftraggebers werden dem Auftraggeber berechnet. |
| 3. |
Aufträge |
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1.Verträge kommen erst durch die schriftliche Angebotsbestätigung
des Auftraggebers und die schriftliche Auftragsbestätigung
des Auftragnehmers zu Stande.
2. Bestellungen über ein Bestellformular aus dem Internet werden
nur bearbeitet wenn die AGB´s gelesen und akzeptiert wurden.
3. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten vor Übersendung
(und somit Druckfreigabe) daraufhin zu überprüfen, ob
der Inhalt einer daraus herzustellenden Sendung gegen gesetzliche
Bestimmungen (z.B. im Bereich des Wettbewerbsrechts, des Geschmacksmuster-
und Gebrauchsmusterrechts) verstößt oder sonstige Rechte
Dritter verletzt. Comprint ist nicht verpflichtet, die eingelieferten
Daten (eingespeiste oder sonst überlassene Daten) auf ihre
inhaltliche Richtigkeit, auf ihre Vollständigkeit oder auf
die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu überprüfen. |
| 4. |
Lieferung |
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1. Nur vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigte
Liefertermine sind gültig. Die Lieferfrist beginnt, wenn sämtliche
vom Auftraggeber zu erbringenden Vorleistungen sowie die Genehmigung
und Freigabe dem Auftragnehmer vorliegen.
2. Betriebsstörungen - sowohl im Bereich des Auftragnehmers
als auch in dem eines Lieferanten berechtigen nicht zur Kündigung
des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den
Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.
3. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers
gegenüber dem Auftraggebers sein Eigentum. |
| 5. |
Termine |
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Vom Zeitpunkt der Auftragserteilung hat der Auftraggeber vier Wochen
Zeit die spezifischen Daten zu liefern. Nach Ablauf dieser Frist
hat der Auftragnehmer das Recht, den erteilten Auftrag auszuführen,
unabhängig von der spezifischen Datenfüllung. Die Aus-führung
des Auftrages zu diesem Zeitpunkt hat die Rechnungslegung zur Folge. |
| 6. |
Zahlung |
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Zahlungen (Nettopreis zzgl. MwSt.) sind sofort nach Rechnungserhalt
ohne Abzug zu leisten. (Wenn keine andere Zahlungsweise in der Rechnung
vereinbart sind) |
| 7. |
Zahlungsverzug |
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1. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach
Vertragsabschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung
der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet,
so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller
offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen,
noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten, sowie die Weiterarbeit
an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen
dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründeten
Mahnung keine Zahlung leistet.
2. Wir berechnen für die 2. Mahnung eine Mahngebühr von
5,00 Euro und für die 3. Mahnung eine Mahngebühr von 10,00
Euro.
3. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9% über
dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Hierdurch
wird die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden nicht ausgeschlossen. |
| 8. |
Beanstandungen |
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1. Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware sowie die zur Korrektur
übersandten Entwürfe, Texte und Reinausführungen
in jedem Fall gemäß des Vertrages zu prüfen.
2. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der
Ware zulässig.
3. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten
Materials, sowie Druckerzeugnisse und Waren von Lieferanten, ist
der Auftragnehmer insoweit von seiner Haftung befreit, wenn er eigene
Ansprüche gegen den Lieferanten an den Auftraggeber abtritt. |
| 9. |
Verwahrung, Versicherung |
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1. Für gelieferte Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger und
andere der Wiederverwendung dienender Gegenstände übernimmt
der Auftragnehmer keine Haftung.
2. In jedem Fall haftet der Auftragnehmer für die Beschädigung
bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
10. Periodische Arbeiten
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten
können nur mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Ende
eines Monats gekündigt werden. |
| 11. |
Urheberrecht und Nutzungsrecht |
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1. Jeder dem Auftragnehmer erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag
und unterliegt somit dem Urheberrechtsgesetz. Dem Auftraggeber werden
für den jeweiligen Zweck nur die Nutzung übertragen.
2. Diese Arbeiten dürfen ohne Einwilligung des Auftragnehmers
nicht verändert bzw. nachgeahmt werden.
3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Verstoß dieser Bestimmung
eine Vertragsstrafe zu verlangen. |
| 12. |
Impressum |
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Der Auftraggeber gibt die Zustimmung, dass der Auftragnehmer auf
den Vertragserzeugnissen in geeigneter Weise auf seine Firma hinweist. |
| 13. |
Gerichtsstand und Erfüllungsort |
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort
für alle sich aus dem Vertrag ergebenen Verbindlichkeiten ist
der Firmensitz des Verkäufers, Gerichtsstand ist Fürstenwalde,
auch dann, wenn der Käufer nicht Vollkaufmann ist und wir unsere
Rechte im Mahnverfahren geltend machen müssen. |